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Begleithundeprüfung (BH)

Warum eine Begleithundeprüfung?

An erster Stelle sollte für jeden Hundebesitzer die Freude an der Arbeit mit seinem 4-beinigen Begleiter stehen.
Begleithundelehrgang bedeutet Teamarbeit, Konsequenz in der Erziehung und vor allem viel Lob zum richtigen Zeitpunkt und an der richtigen Stelle. Auf das Timing kommt es an. So kann die Begleithundeausbildung als Partnerarbeit zwischen Mensch und Hund beiden Teilen viel Spaß bereiten.
Ein gut geführter zufriedener Hund wird seinem Besitzer in allen täglichen Situationen sicher und treu folgen.

Zudem ist die BH die Voraussetzung für die weitere sportliche Arbeit mit dem Hund - egal in welcher Sparte man evtl. etwas machen will. Ohne die BH ist in keiner Hunde-Sport-Sparte ein Turnierstart möglich. Zudem wird sie in einigen Bundesländern zur Leinenbefreiung anerkannt - in einigen gibt es sogar eine Ermässigung auf die Hundesteuer (Niedersachsen aber leider nicht - zumindest nicht in Jesteburg)

Allgemeine Bestimmungen

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung entsprechend den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des VDH bereits erfolgreich abgelegt haben, oder einen behördlichen Sachkundenachweis vorlegen.

Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH- Begleithundeprüfung starten, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde zu stellen. Erst nach erfolgreichem Bestehen dieser, kann sich der Teilnehmer mit seinem Hund für den praktischen Teil qualifizieren.

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.

Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.

Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können, müssen mindestens 4 Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. 

Unbefangenheitsprobe

Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im weiteren Verlauf der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk "Unbefangenheitsprobe / Verhaltenstest nicht bestanden" eintragen.

Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil "Bestanden" oder "Nicht bestanden" vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend bewertet wurden.
Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfall an keine Frist gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

Die Prüfungen

A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz

Gesamtpunktzahl 60


 

B) Prüfung im Verkehr

Allgemeines

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum ( Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden.

Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch die Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf

1. Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des LR begeht der HF mit seinem angeleiten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an loser hängender Leine mit der Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten ( Auftragsperson ) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.

HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung des HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

2. Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit dem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

3. Begegnung mit Autos

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.

Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

4. Begegnung mit Joggern oder Inline-Skatern

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen.

Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.

Statt Jogger können auch ein oder zwei Inline-Skater Hund und Hundeführer überholen und ihnen wieder entgegenkommen.

5. Begegnung mit anderen Hunden

Bei Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen "Fuß" wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platz-Position bringen.

6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht, in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant ( Auftragsperson ) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund ( keinen Raufer verwenden! ) hat er ohne Angriffshandlung ( starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen ) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.

Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführt oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

 

Laufschema_zur_Begleithundepruefung.pdf